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Aktuelles
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Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ist mit Wirkung ab 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Mit der Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde das Wertermittlungsrecht vollständig neu geordnet und aus einem Guss festgelegt. Die Ermittlung der Verkehrswerte und die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten wurde bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen geregelt. Vorgaben, die bisher auf sechs Regelungswerke verteilt waren, wurden übersichtlicher und anwenderfreundlicher gestaltet.
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